E-Rechnung im B2B-Bereich
E-Rechnung im B2B-Bereich
Die Pflicht zur E-Rechnung wird ausgeweitet und zeitnah auch im Verhältnis B2B gelten. Elektronische Rechnungen sind im B2B-Bereich dann verpflichtend anzuwenden. Entsprechende umsatzsteuerrechtliche Regelungen sind im Wachstumschancengesetz vom 27.3.2024 enthalten.
Folgende Umsetzungsschritte und —fristen sind zu beachten:
- Ab dem 1.1.2025 müssen alle Unternehmen im B2B-Bereich empfangsbereit für die E-Rechnung sein.
- Nach einer zweijährigen Übergangsphase wird auch das Ausstellung von E-Rechnungen ab dem 1. Januar 2027 im B2B-Bereich Pflicht.
Verpflichtendes Rechnungsformat ist EN16931 (europäische CEN-Norm aus dem B2G-Sektor), d.h. die bereits heute existierenden Formate XRechnung und ZUGFeRD werden grundsätzlich auch für den B2B-Bereich zulässig sein.
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E-Rechnung
Die elektronische Rechnung in der Bundesverwaltung
Die zwischen Bund und Ländern entwickelte Standard XRechnung ist eine nationale Ausgestaltung der Europäischen Norm EN 16931 und wird sowohl vom Bund als auch von den Ländern/Kommunen unterstützt. XRechnung soll den Umgang mit elektronischen Rechnungen in der öffentlichen Verwaltung vereinheitlichen. Als reines Datenformat konzipiert, ermöglicht XRechnung, dass Rechnungsdaten direkt und medienbruchfrei in die verarbeitenden Systeme importiert und damit (teil)automatisiert verarbeitet werden können.
Ab dem 27. November 2020 müssen Unternehmen Rechnungen an Bundesbehörden zwingend in dieser elektronischen Form stellen (Ausnahmen bilden u. a. Direktaufträge bis zu einem Auftragswert in Höhe von 1.000 Euro).
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