Kommentar #Bildung
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Unternehmen können für ihre Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld beantragen, wenn mindestens ein Drittel der Belegschaft von Arbeitsreduzierung oder Arbeitsausfall betroffen ist . Nach der Ausnahmeregelung genügen dafür schon zehn Prozent. Zu Pandemiebeginn herrschte bei den Betrieben völlige Planungsunsicherheit wegen ständig neuer Virusvarianten und Lockdowns. Unter diesen Umständen war die Ausnahmeregelung das richtige Mittel zur richtigen Zeit. Aber diese Zeit ist vorbei. Seither wurde die Bundesagentur für Arbeit ausgenommen, wie eine Weihnachtsgans. Der Bund musste sogar mit Steuerzuschüssen kräftig aushelfen. Es ist höchste Zeit den Dauerkrisenmodus zu verlassen.
2020 waren mehr als sechs Millionen Arbeitnehmer in Kurzarbeit. Aktuell sind es nur noch 160.000. Die anlasslose Verlängerung der Zugangserleichterung würde den Staat viel Geld kosten, das er gerade selber hinten und vorne nicht hat.