Kommentar #Jahressteuergesetz

Kommentar #Jahressteuergesetz

Die jährliche Wundertüte des Steuerrechts ist da! Üblicherweise einmal im Jahr bringt die Bundesregierung einen Entwurf des Jahressteuergesetzes auf den Weg. In diesem werden zahlreiche Anpassungen im deutschen Steuerrecht vorgenommen.

Die jährliche Wundertüte des Steuerrechts ist da! Üblicherweise einmal im Jahr bringt die Bundesregierung einen Entwurf des Jahressteuergesetzes auf den Weg. In diesem werden zahlreiche Anpassungen im deutschen Steuerrecht vorgenommen. Doch was versteckt sich dieses Jahr im Gesetzesentwurf? Knapp ein Jahr nach der Bundestagswahl werden zahlreiche Vorhaben des Koalitionsvertrags umgesetzt – gut so! Im Entwurf lauern aber auch Steuererhöhungen. 
Über eine kleine Veränderung im Bewertungsgesetz könnte sich eine große Wirkung entfalten: Die Bewertung von Immobilien im Erb- und Schenkungsfall wird teilweise verändert, sodass diese künftig auf dem Papier mehr wert sind. Mehr Vermögenswert = Höhere Steuer fürs Erben und Verschenken! 
Unser Fazit: Noch ist das Gesetz nicht beschlossen, es bleibt zu hoffen, dass es hier noch zu Änderungen kommt. Schließlich gilt „Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird“: Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es hineingekommen ist. 


 
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